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Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Teilnahme an den Workshops

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der „Barista & Sons“ nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner/seiner Vertragspartnerin (nachstehend Veranstalter) genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Die Teilnehmeranzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der Onlinebuchung, per E-Mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Rechnung, die unmittelbar nach Rechnungsstellung, spätestens eine Woche vor der gebuchten Veranstaltung beglichen werden soll.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter, gegebenenfalls gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, z.B. weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten kann.

3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers in Gutscheinform, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

3.8 Stornierung durch den Teilnehmer
a) Sie können von der gebuchten Leistung jederzeit zurücktreten. Die Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
b) Bei einem Rücktritt von einer Kursbuchung hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Entschädigung gestaltet sich wie folgt:

• bis vier Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 10% des Rechnungsbetrages
• bis zwei Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 50% des Rechnungsbetrages
• bis sieben Tage vor auftragsbestätigten Kursbeginn 80% des Rechungsbetrages
• danach 100% des Rechnungsbetrages

Gebuchte Kurse können innerhalb ihres jeweiligen Formats kostenlos verschoben werden, sofern der Veranstalter mindestens vierzehn Tage vor auftragsbestätigten Unterrichtsbeginn informiert wurde.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungserhalt per Vorkasse ohne jeden Abzug zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Bei Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

6.2 Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coachingveranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

6.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche die auch einen Umgang mit (teils heißen) Maschinen sowie heißen Flüssigkeiten einschließen, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

8. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Foto- und Videoaufnahmen, die der Veranstalter im Rahmen eines Workshops macht, im engen Rahmen der „Barista & Sons“, veröffentlicht werden dürfen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers werden keine dazugehörigen Klarnamen publiziert.

9. In Zeiten der Coronapandemie verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheits- und Hygieneverordnung. Das bedeutet, die Infektionsschutzregeln (Maskenpflicht, Husten- und Niesetikette, Händehygiene und Abstandsregeln) sind bekannt und werden eingehalten.

10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Veranstalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

10.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

10.4 Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

11. Gerichtsstand
11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland gleichermaßen.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der „Barista & Sons“.

12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

12.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

12.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von dem Veranstalter und dem Teilnehmer durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters und Teilnehmers am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.